Die Spielordnung des StSRV bildet die rechtliche Grundlage für den Spielbetrieb in den steirischen Squashligen.
Die aktuelle Fassung ist seit 01. Oktober 2002 wirksam und ist gültig bis auf Widerruf.
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Punkt 1
Die Landesligaspielordnung gilt für einen steiermarkweiten Mannschaftsbewerb im Rahmen des STSRV.
Die Gültigkeitsdauer der vorliegenden Spielordnung erstreckt sich vom 1. Oktober 2002 bis auf Widerruf.
Punkt 2
Der Sieger der Landesliga ist Steirischer Mannschaftsmeister. Die Sieger der Landesligen ermitteln in einem
vom ÖSRV festgelegten Modus die Aufsteiger in die Nationalliga (siehe auch Bundesligaspielordnung).
Die Letztplatzierten steigen in die 1. Klasse ab.
Der Sieger der 1. Klasse steht als Aufsteiger in die Landesliga fest, der Zweitplazierte bestreitet ein
Relegationsspiel gegen den Vorletzten der Landesliga. Der Letztplatzierte steigt in die 2. Klasse ab.
Für weitere Klassen (2., 3. Klasse) gilt obengenanntes sinngemäß.
Diese Regelungen treten in Kraft, sofern der Sieger der 1. Klasse die Möglichkeit des Aufstiegs in die
Landesliga wahrnimmt.
Punkt 3
Sämtliche Relegationsspiele werden an einem Spieltag an einem Spielort ausgetragen.
Die Courtkosten für diese Veranstaltung tragen alle teilnehmenden Mannschaften aliquot.
Punkt 4
Neu gemeldete Mannschaften werden in der untersten Liga eingeteilt.
Punkt 5
Im Falle eines Meisterschaftsausschlusses einer Mannschaft oder einer Mannschaftsauflösung aus welchem
Grund auch immer, hat diese Mannschaft in der darauffolgenden Spielsaison in der untersten Klasse zu spielen.
Punkt 6
Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus vier Spielern. Spielberechtigt sind Damen und Herren.
Der StSRV behält sich das Recht vor, die Anzahl der Spieler je Mannschaft für jede Saison gesondert festzulegen.
Punkt 7
Spielberechtigt sind nur dem STSRV gemeldete Vereine (ordentliche Mitglieder).
Meisterschaftsspiele dürfen nur in ÖSRV- Mitgliedsanlagen (siehe auch ÖSRV- Finanzordnung) ausgetragen
werden (bzw. zumindest in STSRV- Mitgliedsanlagen).
Punkt 8
Alle Mannschaften müssen jedes Jahr neu gemeldet werden.
Der Meldungsschluss wird vom STSRV mit gesonderter Aussendung festgelegt.
Für die Planung der jeweils nächstfolgenden Saison wird vom STSRV vor Saisonbeginn eine vorläufige Liste
zur Erhebung der möglichen Mannschaftsmeldungen an die Clubs versandt.
Punkt 9
Die Meldegebühr ist der jeweils gültigen Finanzordnung (Anhang) zu entnehmen.
Die Meldung ist nur gültig, wenn bis zum Meldungsschluss die Meldegebühr eingegangen ist, bzw. keinerlei
sonstige Zahlungsrückstände beim STSRV bestehen.
Punkt 10
Mit der Mannschaftsmeldung ist der gesamte Spielerkreis in Spielstärke-Reihenfolge anzugeben
(diese muss nicht unbedingt der Ranglistenreihung der betroffenen Spieler entsprechen).
Die Meldung muss: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Staatsbürgerschaft eines jeden Spielers enthalten.
Erwünscht sind außerdem die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Mit der Meldung muss ein Mannschaftsführer mit Anschrift und Telefonnummer genannt werden.
Punkt 11
Spielberechtigt sind alle Mitglieder mit österr. Staatsbürgerschaft bzw. EU-Ausländer.
Punkt 12
Während der Saison ist ein Spieler nur für einen Verein spielberechtigt.
Abmeldung: Der Spieler gibt eingeschrieben seine Abmeldung in der Zeit vom 1. bis 30. Juni seinem Verein
und dem STSRV bekannt.
Anmeldung: Eingeschrieben durch den neuen Verein, mit Unterschrift des Spielers in der Zeit vom
1. bis 31. August an den STSRV.
Der STSRV behält sich vor, die Durchführung der Ab/Anmeldungen durch einfachere geeignete Mittel zu
organisieren.
Der Verein, bei dem sich ein Spieler abgemeldet hat, kann in der Zeit vom 1. bis 20. Juli mit folgenden
Begründungen schriftlich Einspruch beim STSRV erheben.
(Der betroffene Spieler ist jedoch gleichzeitig schriftlich zu verständigen.)
a) Der Spieler ist mit Beiträgen oder anderen finanziellen Verbindlichkeiten im Rückstand
b) der Spieler ist noch im Besitz vereinseigener Gegenstände
c) es liegt eine vereinsinterne Sperre gegen den Spieler vor, die dem STSRV vor der
Abmeldung gemeldet wurde
d) es liegt ein gültiger Spielervertrag vor
Spieler, die noch nie für einen anderen beim ÖSRV (bzw. STSRV) gemeldeten Verein spielberechtigt waren,
können bis zum 10. 3. jeden Jahres eingeschrieben nachgenannt werden, dürfen aber erst nach Erhalt der
aktuellen Spielerliste des STSRV eingesetzt werden. Die Spielleitung ist verpflichtet die berichtigte
Spielerliste binnen 14 Tagen zu versenden.
Spieler von inaktiven Vereinen (die nicht an der Meisterschaft teilnehmen) können jederzeit
ohne Rücksichtnahme auf Ab/Anmeldezeiten nachgenannt werden.
Punkt 13
Die Spielberechtigung der genannten Spieler erlischt, sofern der Besuch eines offiziellen
Verbandsschiedsrichterkurses mit Beginn der Rückrunde nicht nachgewiesen werden kann. Spieler, die nach
der ersten Rückrunde nachgenannt werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Punkt 14
Für die Festlegung der Spielerreihung gilt folgendes Verfahren:
a. Die beim STSTV eingegangenen Meldungen werden unter Berücksichtigung eventueller
vom Sportwart vorgenommener Änderungen an alle Vereine verschickt.
b. Die Vereine haben innerhalb von 10 Tagen Gelegenheit schriftlich beim STSRV
(Spielleitung) Einspruch zu erheben.
c. Der STSRV entscheidet endgültig bis 10 Tage vor Spielbeginn.
Punkt 15
Während der Winterspielpause besteht die Möglichkeit einer Umreihung innerhalb der Mannschaften
vorzunehmen. Der Meldungsschluss für solche Umreihungen ist der 20. Dezember jeden Jahres. In
weiterer Folge gilt wieder das unter Punkt 14 beschriebene Verfahren.
Punkt 16
Der Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft ist Oberschiedsrichter.
Seine Aufgaben sind:
a. termingerechte Reservierung der Courts in der Heimanlage
b. Feststellen der Anwesenheit der Spieler zur festgesetzten Zeit
c. Überprüfung der Spielberechtigung anhand der Setzliste und eines Lichtbildausweises
d. Führen des Ergebnisblattes und der Spielberichte
e. Einteilen der Schiedsrichter (3 x Heim- 2 x Gastmannschaft)
f. Übermitteln des Ergebnisses an die Spielleitung des STSRV binnen 24 Stunden
g. Bereitstellung der Spielbälle
h. Mitführen eines Abzuges der vorliegenden Spielordnung
Achtung: Der STSRV behält sich vor, stichprobenweise die ordnungsgemäße Durchführung der
Meisterschaftsspiele zu überprüfen.
Punkt 17
Spielberechtigt sind nur Spieler, die zum angesetzten Spielbeginn anwesend (bzw. die ersten Spieler
auch spielbereit) sind. Beim Fehlen eines Spielers rücken die gemäß Setzliste nachfolgenden Spieler auf.
Zu spät erschienene Spieler dürfen nicht eingesetzt werden.
Sind zum angesetzten Spielbeginn nicht mindestens 4 Spieler (2 Spielerinnen) anwesend, so hat
diejenige Mannschaft das Spiel zu 0 verloren, und wird außerdem nach dem Strafkatalog bestraft.
Beim Fehlen eines Spielers / einer Spielerin wird der Verein ebenfalls nach dem Strafkatalog bestraft.
Die ersten 30 Minuten der Spielzeit können zum Einschlagen und Aufwärmen herangezogen werden, wobei
darauf zu achten ist, dass der Gastmannschaft genügend Gelegenheit dazu zu bieten ist.
Spätestens eine halbe Stunde nach dem festgesetzten Spielbeginn muss das erste Spiel beginnen.
Fr., 10.02.2012 - 19:00 Uhr:
Landesliga 6. Runde / LSZ
Sa., 11.02.2012 - 10:00 Uhr:
Österr. Ranglistenturnier / Players
Fr., 02.03.2012 - 17:00 Uhr:
5. Hobbyturnier / LSZ